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Eine Streitschlichtung vor einer anerkannten Gütestelle - kann eine Meinungsverschiedenheit schnell, kostengünstig und verbindlich beenden - ohne Gerichtsstress, ohne persönliche Feindschaft - unterbricht die Verjährung - bringt bei erfolgreichem Vergleich einen vollstreckbaren Titel und schließt ein weiteres Gerichtsverfahren aus Tätigkeitsbereiche obligatorische, außergerichtliche Streitschlichtung
freiwillige Streitschlichtung
Qualifikation Nach Ausbildung und Studium in Landwirtschaft und Steuerrecht konnte ich
Verhandlungsgrundlage Die Schlichtungs- und Kostenordnung können Sie hier per Email unverbindlich anfordern. Für weitere Informationen und Referenzen mailen Sie mir oder rufen Sie an! Links Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW | ![]() | |||||